Erstgespräch
Im Rahmen eines Erstgespräches werden der genaue Sachverhalt, die rechtlichen Möglichkeiten und Ziele eingehend besprochen.
Für eine umfassende Erstberatung verrechne ich € 350,00 (zzgl. USt). Bei Vollmachtserteilung wird Ihnen dieses Honorar für die Erstberatung mit der Endabrechnung gutgeschrieben.
Honorar und Verrechnung
In der Regel werden meine Leistungen nach Stundensatz verrechnet. Das bedeutet, dass die Abrechnung nach Zeitaufwand auf Grundlage eines Stundensatzes erfolgt. Der verrechnete Stundensatz ist insbesondere abhängig von der Komplexität des Auftrages und wird mit Ihnen beim Erstgespräch besprochen und schriftlich vereinbart. Die kleinste verrechenbare Zeiteinheit ist 5 Minuten.
Je nach Art Ihres Anliegens kann die Abrechnung meiner Leistungen auch nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltstarifgesetzes und den Allgemeinen Honorarkriterien oder – bei klar abgrenzbaren Leistungen – zu einer im Voraus vereinbarten Pauschale erfolgen.
Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, frage ich gerne für Sie vorab die mögliche Kostendeckung an.

